02 Impressum einstellen
Abschnittsübersicht
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Laut Telemediengesetz §5 (Allgemeine Informationspflicht) sind Sie als Schule verpflichtet, Ihre LOGINEO NRW-Instanz mit einem Impressum und einer Kontaktangabe zu versehen.-
Führen Sie die Schritte aus der Anleitung "Impressum und Kontaktdaten" aus, um Ihrer Logineo-Instanz ein Impressum und Kontaktdaten hinzuzufügen. Ein Musterimpressum finden Sie in der folgenden Datei.
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