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    • LogineoNRW LMS im Unterricht

      Kooperationstools einfach integrieren

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    • Padlet ist eine in Schulen sehr beliebte Plattform, da sie auch für Einsteiger ohne Vorkenntnisse einfach zu nutzen ist. Gleichzeitig steht Padlet aber auch in der Kritik wegen datenschutzrechtlicher Belange. Eine genauere Betrachtung zeigt jedoch, dass die Lage längst nicht so dramatisch ist, wie sie oft dargestellt wird. Tatsache ist, Padlet nutzt verschiedene Analysedienste. Nach eigenen Aussagen im Data Processing Addendum und der Datenschutzerklärung erfolgt dieses mit entsprechenden Verträgen im Sinne eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung oder die Daten werden in einer Form weitergegeben, die für Dritte keine Rückschlüsse auf identifizierbare Personen zulassen. Von daher sollte man davon ausgehen können, dass eine Verwertung von Analysedaten, die einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können, durch Dritte für eigene Zwecke nicht stattfindet. Letztlich ist und bleibt es eine Frage des Vertrauens, denn eine Überprüfung der vertraglichen Zusagen im Data Processing Addendum ist nur schwierig bis gar nicht möglich.

      Bei einer Nutzung mit schulischen Endgeräten in der Schule ohne gleichzeitiges Login an anderen Plattformen, kann man sicher davon ausgehen, dass für Schüler keine Risiken durch eine Nutzung entstehen, auch wenn externe Inhalte eingebunden sind in das Padlet. Werden private Endgeräte genutzt, ist ein gewisses Risiko nicht sicher auszuschließen. Eltern, die ihren Kindern erlauben, zu Hause YouTube Videos am eigenen Smartphone oder Computer zu schauen oder kostenfreie Spiele auf den zahlreichen durch Werbung gesponserten Portalen zu spielen, können davon ausgehen, dass die Risiken für ihre Kinder dort um einige Größenordnungen größer sind.

      Mit einem sicheren Browser wie Brave Browser oder dem DuckDuckGo Browser auf einem Mobilgerät lassen sich die oben beschriebenen Aktivitäten von Dritten (Indicative, Alexametrics, GoogleTagManager) nicht komplett unterbinden, aber reduzieren. Im Hinblick auf die Standorte der vom Anbieter genutzten Server in den USA sollte darauf geachtet werden, Padlet ohne weitere personenbezogene Daten zu nutzen, um hier keine unnötigen Risiken entstehen zu lassen.

      Bitte beachten Sie, dass durch das EU-GH Urteil vom 16.07.2020, der EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt wurde. Transfers von personenbezogenen Daten in die USA, wie sie auch bei einer Nutzung von Padlet möglich sind, können damit nicht mehr auf der Grundlage des EU-US Privacy Shield erfolgen. Eltern sollten entsprechend informiert werden. Bei einer Nutzung von Padlet ohne personenbezogene oder -beziehbare Daten von Schülerinnen und Schülern, wie oben beschrieben, hat der Wegfall des EU-US Privacy Shield keine nachteiligen Auswirkungen.

      Dieser Text ist auf https://datenschutz-schule.info/datenschutz-check/padlet-digitale-pinnwand/ unter cc-by 4.0 veröffentlicht.

    • Ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden sich auf u.a. auf den Seiten des Betreibers. Der Betreiberverein ZUM e.V. hat seinen Sitz in Deutschland und betreibt seiner Firmen in deutschen Rechenzentren.
      Grundsätzlich sollten Lehrkräfte vor einer Nutzung von Online Tools, welche eine aktive Beteiligung von Schüler*innen einschließen, die Genehmigung der Schulleitung einholen oder sie zumindest informieren. Gemeinsam mit dem/der Datenschutzbeauftragten der Schule kann dann entschieden werden, ob das Einholen einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor Nutzung der Plattform erforderlich ist.

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    • Neben dem freien Ausprobieren in Ihrer Instanz von Logineo LMS können Sie auch folgenden Arbeitsauftrag bearbeiten:

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    • Individuelles und kooperatives Lernen mit digitalen Medien - Informationen der Lehrer*innenfortbildung BW



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