Das Urheberrecht verfolgt auf einer ganz allgemeinen und abstrakten Ebene das Ziel, eine Balance zwischen den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst einerseits und den Nutzungsinteressen Dritter andererseits, herzustellen. Urheberrechtliche Fragen beschreiben also stets das Verhältnis Schöpfer <-> Nutzer in Bezug auf ein Werk der Literatur, Wissenschaft oder Kunst. Damit grenzt es sich von Schutzrechten anderer Bereiche, wie z.B. dem Patentrecht, das technische Verfahren schützt, ab.

Das Verhältnis Schöpfer <-> Nutzer ist charakterisiert als ein „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Grundsätzlich sind (wirtschaftlich relevante) Nutzungen eines fremden Werks also nur zulässig, wenn dies entweder vom Rechteinhaber erlaubt oder mittels einer gesetzlichen Regelung legitimiert wird. Da diese gesetzlichen Regelungen einschränkenden Charakter in Bezug auf die Rechte des Urhebers haben, nennt man sie auch die „Schrankenbestimmungen des Urheberechts“.