Verjährung
Die Rechte an den Werken verjähren nach Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des letzten Miturhebers. Das Veröffentlichungsdatum ist dabei übrigens unerheblich.
Die Rechte an den Werken verjähren nach Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des letzten Miturhebers. Das Veröffentlichungsdatum ist dabei übrigens unerheblich.