Schulfunksendungen (§ 47 UrhG)
Sendungen, die im Schulfunk ausgestrahlt werden, dürfen seit jeher von Schulen und Medienzentren als „Pannendienst“ aufgezeichnet, an Schulen weitergegeben und auch öffentlich im Rahmen der Bildungsarbeit wiedergegeben werden. Die Aufzeichnungen sind nach Ablauf des Schuljahres, das der Ausstrahlung folgt, zu löschen. Alle relevanten Schulfunksendungen werden von daher von den Medienzentren über EDMOND NRW allen Schulen im Land zur Verfügung gestellt.