Zitate (§ 51 UrhG)
Ein Zitat ist die Integration eines fremden Werks in ein eigenes Werk. Dies ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Die wesentlichen Bedingungen sind:
- Das zitierte Werk muss veröffentlicht sein.
- Das Zitat muss eine Belegfunktion in Bezug auf die originären Gedanken/Ideen des zitierenden Werks haben.
- Das Zitat muss als solches erkennbar, im Umfang angemessen und unverfälscht sein.
- Es muss eine Quellenangabe erfolgen.
Die Grenze zwischen Zitat und Plagiat ist manchmal schwierig zu definieren, ebenso, was unter einem „angemessenen Umfang“ zu verstehen ist.