Schulveranstaltungen mit Musik (GEMA)
Die Nutzung und Vergütung von Werken der Musik durch Schulen sind in einem Rahmenvertrag zwischen dem Land NRW und der GEMA geregelt. Für Schulen gilt der RdErl. d. Kultusministeriums v. 17.08.1989 (GABl. NW. S. 442)